Printwerbemedien in der Zahnarztpraxis
23. Mai 2012 Hinterlasse einen Kommentar
Im Bereich Marketing hat der Zahnarzt mit zahlreichen Einschränkung bei den Möglichkeiten zu werben zu kämpfen. Oft ist auch keine genaue Kenntnis der verschiedenen Vorgaben aus den Gesetzen vorhanden.
Die Einschränkungen sind unter anderem im HWG (Heilmittelwerbegesetz), UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und dem TMG (Telemediengesetz) dokumentiert.
Was aber auf jeden Fall zulässig ist, sind eigene Printmedien, die im Wartezimmer oder am Empfang ausgelegt werden können. Mehr von diesem Artikel lesen











