Berufsrecht
Zahnarzt Werbung im Internet
Marketing schafft Patienten und ist daher für viele Zahnärzte sehr wichtig. Dem Zahnarzt stehen eigentlich eine Vielzahl von Marketinginstrumenten zur Verfügung, doch welche darf er nutzen?
Während bis vor einigen Jahren das Berufsrecht der Zahnärzte Werbung weitgehend untersagte und Werbung nur zu bestimmten Anlässen erlaubt war, zeigt sich nun die Tendenz zur Lockerung des einst strengen Werbeverbotes.
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2003 dürfen Zahnärzte auch im Internet werben, allerdings nur sachlich.