HWG
Zahnärzte und das Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Die letzten Änderungen beim HWG nun schon länger als einen Monat in Kraft und wir haben beobachtet ob nun Zahnärzte aktiv von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, sind hier allerdings nicht fündig geworden. Die interessantesten Änderungen waren der z.B. Wegfall des § 11 Abs. 1 S. 1. Nr. 1 und Änderungen bei den Möglichkeiten der Werbung mit Bildern. Grundsätzlich darf vor allem mit Empfehlungen und Äußerungen von Dritten geworben werden, bzw. hier wurden Restriktionen gelockert.
Denkbar wäre also ein Element auf der Webseite, das Empfehlungen von Bewertungsportalen wie jameda, imedo, docinsider & co einspielt. Das könnte dann ähnlich wie bei einem Onlineshop aussehen, wo die Bewertungssterne von Trusted Shops, ekomi & co längst zu den wichtigsten vertrauensbildenden Elementen gehören.
Internet ist zum stärksten Werbemedium aufgestiegen

Nach einer Studie der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers beträgt der Marktanteil des Onlinemarkts mittlerweile 23 % der gesamten Werbeausgaben in Deutschland und hat nach wie vor ein rasantes Wachstum. Damit hat die Onlinewerbung 2012 in Deutschland zum ersten Mal die Fernsehwerbung hinter sich gelassen. Diese Statistik gilt aber nur, wenn man Print in Zeitungen und Zeitschriften unterteilt. Zusammengenommen haben Printerzeugnisse immer noch die höchsten Werbespendings, wenn auch rückläufig.
Was bedeutet das aber nun für die Onlinewerbung für Zahnärzte und Zahnarztpraxen? Den Rest des Beitrags lesen »